Die Vorschriften verlangen von jedem Arbeitgeber eine ausführliche Risikobewertung.
Diese wird in 4 Phasen erstellt:
- Erkennung und Analyse ;
- Risikobewertung;
- Verbesserungsvorschläge ;
- Handlungsplan.
Die Unterstützung von SSTL bezieht sich auf die Bewertung der eigentlichen Gefahren, jedoch auch auf die Einführung der daraus resultierenden Handlungen.